Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.06.2023

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Deep Media Technologies GmbH (nachfolgend „Deep Media“) und deren Kunden. Diese gelten auch dann, wenn sich Deep Media nicht ausdrücklich auf diese beruft.

1.2 Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn Deep Media im Einzelfall nicht widerspricht.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Angebote von Deep Media freibleibend.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch Deep Media oder durch den Beginn der Erbringung der Leistung durch Deep Media mit dem Leistungsinhalt des jeweiligen von Deep Media erstellten bzw. bestätigten Projektauftrages zustande.

3. Mitwirkungspflichten; Freistellungserklärung

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, Deep Media alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Daten, Materialien und Werbemittel (nachfolgend „Inhalte“) rechtzeitig, d.h. mindestens 5 Werktage vorher, zur Verfügung zu stellen. Mit der Vertragsdurchführung kann erst begonnen werden, wenn Deep Media die Inhalte vom Kunden erhalten hat.

3.2 Der Kunde räumt Deep Media sämtliche, für die Erbringung der geschuldeten Medialeistungen erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstige Schutzrechte in dem erforderlichen Umfang (zeitlich, inhaltlich und räumlich) ein. Deep Media kann die eingeräumten Nutzungsrechte im Rahmen der Durchführung der Medialeistungen an Dritte übertragen.

3.3 Der Kunde garantiert mit Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der Medialeistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbung, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Hinsicht.

3.4 Der Kunde garantiert, dass er sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere aus Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, an den von ihm übermittelten Werbemitteln sowie an dem von ihm übermittelten sonstigen Datenmaterial besitzt.

3.5 Deep Media ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

3.6 Der Kunde stellt Deep Media auf erstes Anfordern von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die Deep Media oder deren Geschäftsführer und Angestellten durch die Verletzung dieser Garantien entstehen.

3.7 Mehraufwand, der durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden entsteht, ist vom Kunden zu vergüten. Medialeistungen werden dabei auf Basis des Mediaplans abgerechnet, für sonstige Tätigkeiten stellt Deep Media 100 Euro pro Stunde in Rechnung. 

3.8 Zum Zwecke der Kampagnenoptimierung werden je nach Verfügbarkeit Tracking-Codes der Vermarkter und Werbepartner eingesetzt. Dies ermöglicht auf Seiten des Vermarkters bzw. Werbepartners eine auf definierte Transaktionsziele optimierte Ausspielung im jeweiligen Netzwerk. Darüber hinaus beauftragt der Kunde Deep Media in seinem Namen, die Nutzungsbedingungen der gebuchten Vermarkter und Werbepartner zu akzeptieren. Gerne stellt Deep Media auf Anfrage des Kunden hin weitere Informationen zur Verfügung.

3.9 Der Kunde stellt sicher, dass beim Einsatz von Deep Media Tracking Codes auf der Webseite des Kunden, eine rechtswirksame Einwilligung der Webseitenbesucher zur Nutzung dieser vorliegt.

4. Schieberecht; Gewährleistung; Rügepflichten

4.1 Da eine exakte Erreichung der Budgetwerte aufgrund externer Einflüsse nicht immer gewährleistet werden kann, kann das vereinbarte Mediabudget um bis zu 5 Prozent über- oder unterschritten werden.

4.2 Soweit der Kunde eine bestimmte Anzahl von Ad-Impressions oder Clicks für einen bestimmten Zeitraum gebucht hat, weist Deep Media darauf hin, dass diese Angaben auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Sollten die Ad-Impressions oder Clicks ausnahmsweise nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erreicht werden, verlängert sich der Schaltungszeitraum der Werbemaßnahme bis zum Erreichen der gebuchten Ad-Impressions oder Clicks. Ist die dabei vom Kunden gebuchte Platzierung für die verlängerte Werbezeit bereits an einen anderen Kunden vergeben, ist Deep Media berechtigt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.

4.3 Angegebene Zielwerte wie Cost-per-Order (CPO), Cost-per-Lead (CPL), Cost-per-Mil (CPM) oder Cost-per-Click (CPC) können Schwankungen unterliegen und daher nicht gewährleistet werden.

4.4 Bei nicht nur unerheblicher Beeinträchtigung der geschuldeten Medialeistung kann Deep Media nach eigenem Ermessen oder nach Vereinbarung zunächst einwandfrei nacherfüllen oder eigene bestehende Gewährleistungsansprüche gegen den Publisher an den Kunden abtreten. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt besteht nur, wenn eine Nacherfüllung fehlschlägt oder Deep Media nicht zumutbar ist oder die abgetretenen Ansprüche endgültig nicht durchsetzbar sind.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Medialeistungen innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung auf die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und Deep Media etwaige Beanstandungen in Textform unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Beanstandung, so gilt die erbrachte Medialeistung insgesamt als vertragsgemäß.

4.6 Abrechnungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Reportings von Deep Media. Die Richtigkeit der Reportings wird vermutet solange der Kunde nicht den Nachweis der Unrichtigkeit erbringt. Abweichungen in Messungen von bis zu 15 % sind geringfügig und gelten nicht als Mangel oder Übererfüllung (Schwankungstoleranz).

4.7 Handelt es sich bei den von Deep Media zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen, ist der Kunde nach der Ablieferung zur Abnahme verpflichtet, sofern die Werkleistung keine wesentlichen Mängel aufweist und im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Eine Verweigerung der Abnahme ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung unter Angabe der konkreten Mängel zu erklären. Geht während des vorgenannten Zeitraums keine Abnahmeverweigerung zu, gilt die Werkleistung als abgenommen. Bestehen wesentliche Abweichungen oder Mängel, wird Performance Media diese in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Nutzung des Werks als erfolgt.

5. Verbotene Werbeinhalte

5.1 Werbemittel dürfen nicht gegen im Verbreitungsgebiet der Medialeistungen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Bei Werbemitteln mit Verlinkung auf Inhalte des Kunden oder Dritter müssen auch die Inhalte, auf die das Werbemittel verlinkt (Werbeziel), den Anforderungen des Satzes 1 genügen.

5.2 Deep Media ist berechtig, die Durchführung einer geschuldeten Medialeistung vorübergehend zu unterbrechen, soweit ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte des Werbemittels oder des Werbeziels besteht. Der Kunde kann die Sperrung durch das Zurverfügungstellen von unbedenklichen Werbemitteln oder Werbezielen abwenden. Deep Media wird den Kunden innerhalb von 48 Stunden über die Unterbrechung der Leistungserbringung informieren.

6. Schutzrechte

6.1 Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Programmen- und Programmteilen einschließlich Quellcodes, Datenbanken oder anderem Material, wie Analysen, Dokumentationen und Berichten sowie am Vorbereitungsmaterial, verbleiben ausschließlich bei Deep Media oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache Nutzungsrecht und die Berechtigungen, die ausdrücklich gemäß dieser AGB oder auf Grundlage des Projektauftrags eingeräumt worden sind.

6.2 Der Kunde darf die mittels der eingesetzten Software gewonnenen Daten und Auswertungen nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Nachbereitung ein Analyseergebnis abzuspeichern. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Sofern der Kunde Zugang zu Systemen von Deep Media oder deren Technologiedienstleister erhält, so ist eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte untersagt. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

7. Außerordentliche Kündigung

7.1 Bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen Pflichten aus diesen AGB durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen ist Deep Media zur außerordentlichen Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelung und weiterer ggf. bestehender Ansprüche berechtigt.

7.2 Insbesondere ist Deep Media zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen ist oder trotz vorheriger Abmahnung fortgesetzt gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Rechnungsbeträge, bestehend aus vereinbarter Vergütung, Media- und technischen Kosten sowie ggf. weiterer Kosten, sind mit Vertragsschluss fällig und vom Kunden innerhalb von 14 Tagen, in jedem Fall aber vor vereinbartem Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen. Alle Beträge sind Netto-Beträge und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese  zu entrichten ist.

8.2 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann Deep Media die Ausführung der vertraglichen Medialeistungen zurückhalten, es sei denn, der Kunde leistet rechtzeitig Sicherheit in Höhe des Rechnungsbetrages.

8.3 Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von Deep Media nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

9. Haftungsbegrenzung

9.1 Deep Media haftet für Schäden des Kunden, die Deep Media, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

9.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet Deep Media für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziffer 9.1 genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet Deep Media unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von Deep Media übernommenen Garantie oder auf einem leicht fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.

9.3 Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Deep Media oder des in Ziffer 9.1 genannten Personenkreises beruhen.

9.4 In anderen als den in Ziffer 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist die Haftung von Deep Media – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

9.5 Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziffern 9.1 und 9.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.

9.6 Schadensersatzansprüche gegen Deep Media verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

10. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. vertraulichen Informationen geheim zu halten, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.

10.2 Deep Media erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur insoweit, als dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen notwendig ist. Zu anderen, insbesondere statistischen Zwecken werden ausschließlich anonyme Daten verwendet.

10.3 Es gilt die Datenschutzrichtlinie von Deep Media sowie die Datenschutzrichtlinien der durch den Kunden freigegebenen Mediapartner und Technologiedienstleister.

10.4 Die generierten anonymen Daten können von Deep Media analysiert und statistisch aufbereitet werden. Insbesondere ist es Deep Mediagestattet, diese Daten zu statistischen Zwecken mit anderen anonymen Daten zu aggregieren und Dritten zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe von nicht aggregierten Daten erfolgt nicht.

10.5 Für die Sicherheit der von ihm übermittelten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge und verpflichtet sich, Maßnahmen zur Datensicherung sowie gegen den unberechtigten Zugriff auf Daten entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

11.2  Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126b BGB.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.